REGELWERK DER SCHLUMPF GMBH
1.) Grundregeln:
a) Der Papa-Schlumpf hat immer recht.
b) Sollte der Papa-Schlumpf einmal nicht recht haben, so ist nach Punkt a zu handeln.
c) Im Falle dessen, dass weder Punkt a, noch Punkt b zutreffen, empfiehlt es sich mit dem Papa-Schlumpf zu reden!
d) Der Papa-Schlumpf hat einen sehr speziellen Humor. Man sollte damit umgehen können / lernen.
2.) Benimmregeln:
a) Kein Extremismus! Weder links, noch rechts, noch irgendein Glaube. Weder in Wort, noch Schrift, noch Bild!
b) Keine Beleidigungen jedweder Art! Kein Gehänsel, kein hinter-dem-Rücken-Gefasel. Wenn du ein Problem mit einem deiner Mitschlümpfe hast, sprich es direkt, bestimmt, aber freundlich - vor allem aber unverzüglich beim entsprechenden Mitschlumpf an. Falls keine Einigung zu erschlumpfen ist, entscheidet der Papa-Schlumpf wer Recht bekommt.
c) Wer etwas nicht versteht, fragt bitte nach! Denn wir alle wissen ja: Wer nicht fragt bleibt dumm!
3.) Verkehrs-, Verhalten- und Onlineregeln:
a) Jeder Schlumpf hat sich an Folgendes zu halten:
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Rechtsfahrgebot (außer halt in Groß Britanien)
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Fracht-Vmax auf Autobahnen: 90 km/h (Empfehlung)
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Fracht-Vmax auf Land-/Bundesstraßen: 80 km/h (Empfehlung)
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Fracht-Vmax auf Kreisstraßen und solchen ohne 2 volle Spuren: 60 km/h (Empfehlung)
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Die Vmax ist nicht auf Teufel komm raus auszureizen. Sicherheit geht vor!
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Kein Rammen, Schneiden, Blocken oder Drängeln!
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Kreisverkehre sind zu umrunden, nicht zum darüber hinweg fahren!
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Blinken ist bei Spurwechsel und Ab-/Auffahrten sowie an Kreuzungen vorgeschrieben!
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Das Halten in nicht dafür vorgesehenen Zonen erfordert das Einschalten der Warnblinkanlage und/oder der Rundumleuchten.
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Fernlicht ist nur einzusetzen, sofern niemand dadurch geblendet werden könnte.
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Vorfahrt ist IMMER zu gewähren, wenn dies der regulären deutschen STVO entspricht.
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Man hat sich immer zu vergewissern, ob ein gefahrloses Abbiegen bzw. Ab-/Auffahren möglich ist.
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An roten Ampeln muss innerhalb von geschlossenen Ortschaften und im Falle von (Gegen-)Verkehr IMMER gehalten werden. In Kreisverkehren ist dem bereits eingefahrenen Schlumpf Vorfahrt zu gewähren. Ist kein gesonderte Regelung an Kreuzungen erkennbar, so gilt Rechts-Vor-Links.
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Im Falle einer selbstverschuldeten Kollision ist SOFORT verkehrssicher anzuhalten und sich zu entschuldigen! Eine provozierte Kollision wird mit Kündigung geahndet!
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Andere Schlümpfe sind zu grüßen. Hierfür steht es frei ob mit Grußformel im Chat, per AFK-Bind oder via (Licht-)Hupe bzw. Fanfare. Auch der CB-Funk ist eine Option. b) Zusätzlich gilt im Multiplayer grundsätzlich:
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Der Firmentag [S] oder [Schlumpf GmbH] ist IMMER zu führen! Einzig der Papa-Schlumpf ist berechtigt Ausnahmen von dieser Regel zuzulassen!
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Innerhalb offizieller Konvois ist die firmeneigene Lackierung Pflicht. Ebenso hat sich jeder Schlumpf an die spezifischen Farben zu halten. Einzig der Papa-Schlumpf ist berechtigt Ausnahmen von dieser Regel zuzulassen!
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Während der freien Fahrt oder bei Fun-Events (z. B. Truckfeste) KANN die offizielle Firmenlackierung genutzt werden. Gleichwohl darf jeder Fahrer hierbei GERNE Individuallackierungen fahren!
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Es besteht freie LKW-Wahl! Einzig in einzelnen Konvois in denen der Veranstalter einen bestimmten LKW voraussetzt, muss dieser auch genutzt werden. Dies beschränkt sich jedoch auf Marke und Modell.
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Grundsätzlich ist zu jeder Zeit jede Art von Tuning erlaubt, soweit es den allgemeinen Regularien entspricht, niemanden negativ beeinflusst oder berechtigt stört oder maßlos übertrieben (nach der großzügigen Meinung des Papa-Schlumpf) ist.
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Umleuchten sind in Bereichen in denen sich viele Schlümpfe auf kleinem Raum befinden auszuschalten bzw. gar nicht erst einzuschalten, da dies zu massiven Laggs bei anderen Schlümpfen führen kann! Blitzdioden sind hiervon solange ausgenommen, solange kein Weisungsberechtigter (firmenintern oder -extern) dies ausdrücklich verlangt. Es empfiehlt sich daher in Konvois LKWs zu nutzen, die erst über gar keine Umleuchten verfügen.
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Kennzeichen am LKW dürfen keinerlei Recht verletzen.
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Spammen im Chat oder via CB-Funk ist unter Strafe zu unterlassen!
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Ansonsten gelten für Chat, TS, Discord, Forum, Email. CB-Funk oder sonstiger Kommission die Regeln aus Punkt 2.
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Innerhalb von Konvois sind Mehrfachtrailer tabu, außer es wird explizit angewiesen. Gleiches gilt für Schwerlasten.
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Grundsätzlich hat jeder LKW bei Konvoiantritt vollgetankt und zu 100% repariert zu sein!
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In Gruppenfahrten mit gleich welcher Anzahl an LKW hat der vorausfahrende Schlumpf das Weisungsrecht für die Kollonne, sofern nicht anders vereinbart. Alle Mitschlümpfe sind dazu angehalten diesen Anweisungen Gehör zu schenken und sie zu befolgen sofern sie die Sicherheit der Kollonne nicht gefährden oder bewusst in die Irre leiten!
4.) Weisungsrecht:
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Alle Schlümpfe mit Titel haben grundsätzlich ein volles Weisungsrecht.
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Grundsätzlich kann jedoch jeder Schlumpf ein Weisungsrecht ausüben sofern es der (Wieder-) Herstellung der allgemeinen Ordnung dienlich ist oder ein Schlumpf sich eindeutig fehlerhaft verhält.
5.) Titel für Schlümpfe (wird ggf. ergänzt): a) Folgende Titel sind/werden vergeben…
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Papa-Schlumpf (Inhaber)
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Opa-Schlumpf (Direktor)
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Bastel-Schlumpf (Disponent)
6.) Renntouren:
a) Renntouren (über 100 km/h) sind gestattet. Ausnahmeregeln kann einzig der Papa-Schlumpf festlegen, muss diese aber rechtzeitig und für alle Mitschlümpfe nachvollziehbar ankündigen
b) Obwohl Renntouren grundsätzlich erlaubt sind, wird erwartet, dass sich jeder Mitschlumpf bemüht Renntouren zu vermeiden, da diese üblicher Weise nicht dem Erfolg des Unternehmens dienlich wären / sind. Ausgenommen hiervon sind Race-Events wie der Race-Monat, in welchem das Gegenteil von Punkt 6 Absatz b gilt.
c) Race-Events kann und muss der Papa Schlumpf rechtzeitig (z. B. im Discord) bekannt geben. Race-Events sind immer zeitlich befristet.
7.) Kilometer-Limit:
a) Das angegebene Kilometer-Limit stellt kein Maximum, wohl aber ein Minimum dar! In jedem Fall dient das Kilometer-Limit den Titel-Schlümpfen als Bewertungsgrundlage der Mitschlümpfe. Das Erreichen des Kilometer-Limits stellt keinesfalls eine Daseinsberechtigung eines Mitschlumpfes innerhalb der Firma dar. Nicht erreichte Mindestkilometer sind im Folgemonat in jedem Fall durch Mehrleistung auszugleichen. Bei Missachtung der Mindestkilometer erfolgt unter Umständen die Kündigung. Je nach Verhalten des betreffenden Schlumpfes kann diese bereits nach einmaligem, aber auch erst nach mehrmaligem Fehlschlagen ausgesprochen werden. Hierzu Punkt 8.) dieses Regelwerks.
8.) Kündigungen:
a) Es bedarf eines besonderen Grundes für eine Kündigung.
b) Kündigungen nimmt einzig der Papa-Schlumpf vor.
c) Im Regelfall erfolgt eine Kündigung erst nach einer bereits erfolgten Verwarnung. In Sonderfällen kann von Titelschlümpfen von dieser Regelung Abstand genommen werden.