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REGELWERK DER S T I

Statuten der Spezialtransporte International

Für ein besseres und geordnetes Miteinander!

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1.) Grundregeln:
a) Den Anweisungen der Unternehmensführung ist Folge zu leisten.
b) Falls ein Vorgesetzter einmal im Unrecht ist, so ist dieses auf vernünftige Art und Weise direkt mitzuteilen!
c) Die Unternehmensführung hat einen speziellen sehr dunklen tiefschwarzen furztrockenen grenzwertigen Humor. Hiermit sollte gelernt werden umzugehen.


2.) Benimmregeln:
a) Kein Extremismus! Weder links, noch rechts, noch irgendein Glaube. Weder in Wort, noch Schrift, noch Bild!
b) Keine Beleidigungen jedweder Art! Kein Gehänsel, kein hinter-dem-Rücken-Gefasel. Wenn du ein Problem mit einem deiner Mitschlümpfe hast, sprich es direkt, bestimmt, aber freundlich - vor allem aber unverzüglich beim entsprechenden Mitarbeiter an. Falls keine Einigung zu erzielen ist, entscheidet die Unternehmensführung wer Recht bekommt.
c) Wer etwas nicht versteht, fragt bitte nach! Denn wir alle wissen ja: Wer nicht fragt bleibt dumm!


3.) Verkehrs-, Verhaltens- und Onlineregeln:
a) Jeder Mitarbeiter hat sich an Folgendes zu halten:
- Rechtsfahrgebot (außer halt in Groß Britanien)
- Fracht-Vmax auf Autobahnen: 90 km/h (60 mph)
- Fracht-Vmax auf Land-/Bundesstraßen: 80 km/h (50 mph)
- Fracht-Vmax auf Kreisstraßen / Einspurig: 60 km/h (40 mph)

- Fracht-Vmax AB 40 Tonnen Ladungsgewicht: 60 km/h (40 mph)
- Die Vmax ist nicht auf Teufel komm raus auszureizen. Sicherheit geht vor!

- Die Vmax gilt nicht in Fremdkonvois! Hier gilt die im Konvoi vorausgesetzte Geschwindigkeit.
- Kein Rammen, Schneiden, Blocken oder Drängeln!
- Kreisverkehre sind zu umrunden, nicht zum darüber hinweg fahren!
- Blinken ist bei Spurwechsel und Ab-/Auffahrten sowie an Kreuzungen vorgeschrieben!
- Das Halten in nicht dafür vorgesehenen Zonen erfordert das Einschalten der Warnblinkanlage und/oder der Rundumleuchten.
- Fernlicht ist nur einzusetzen, sofern niemand dadurch geblendet werden könnte.
- Vorfahrt ist IMMER zu gewähren, wenn dies der regulären deutschen STVO entspricht.
- Man hat sich immer zu vergewissern, ob ein gefahrloses Abbiegen bzw. Ab-/Auffahren möglich ist.
- An roten Ampeln muss innerhalb von geschlossenen Ortschaften und im Falle von (Gegen-)Verkehr IMMER gehalten werden. In Kreisverkehren ist dem bereits eingefahrenen Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Ist keine gesonderte Regelung an Kreuzungen erkennbar, so gilt Rechts-Vor-Links.
- Im Falle einer selbstverschuldeten Kollision ist SOFORT verkehrssicher anzuhalten und sich zu entschuldigen! Eine provozierte Kollision wird ggf. mit Kündigung geahndet!
- Andere Fahrer und Speditionen sind zu grüßen. Hierfür steht es frei ob mit Grußformel im Chat, per AFK-Bind oder via (Licht-)Hupe bzw. Fanfare. Auch der CB-Funk ist eine Option.
b) Zusätzlich gilt im Multiplayer grundsätzlich:
- Der Firmentag
[STI] ist IMMER zu führen! Einzig die Unternehmensführung ist berechtigt Ausnahmen von dieser Regel zuzulassen! Bei Gastfahrten in Fremdkonvois ist auf Wunsch der Zusatz "Gast" (oder ähnliches) im Namen zu führen.
- Innerhalb offizieller Konvois ist die firmeneigene Lackierung mit den spezifischen Farben Voraussetzung für die Teilnahme. Einzig die Unternehmensführung ist berechtigt Ausnahmen von dieser Regel zuzulassen!
- Während der freien Fahrt oder bei Fun-Events (z. B. Truckfeste) KANN die offizielle Firmenlackierung genutzt werden. Gleichwohl darf jeder Fahrer hierbei GERNE Individuallackierungen fahren!
- Es besteht freie LKW-Wahl! Einzig in einzelnen Konvois in denen der Veranstalter einen bestimmten LKW voraussetzt, muss dieser auch genutzt werden. Dies beschränkt sich jedoch auf Marke und Modell.
- Grundsätzlich ist zu jeder Zeit jede Art von Tuning erlaubt, soweit es den allgemeinen Regularien entspricht, niemanden negativ beeinflusst oder berechtigt stört oder maßlos übertrieben (nach der großzügigen Meinung der Unternehmensführung) ist.
- Umleuchten sind in Bereichen in denen sich viele Fahrer auf kleinem Raum befinden auszuschalten bzw. gar nicht erst einzuschalten (ab 20 Fahrern), da dies zu massiven Laggs bei anderen führen kann! Blitzdioden sind hiervon solange ausgenommen, solange kein Weisungsberechtigter (firmenintern oder -extern) dies ausdrücklich verlangt.
- Kennzeichen am LKW dürfen keinerlei Recht verletzen.
- Spammen im Chat oder via CB-Funk ist unter Strafe zu unterlassen!
- Ansonsten gelten für Chat, TS, Discord, Forum, Email. CB-Funk oder sonstiger Kommission die Regeln aus Punkt 2.
- Innerhalb von Konvois sind Mehrfachtrailer tabu, außer es wird explizit angewiesen. Gleiches gilt für Schwerlasten.
- Grundsätzlich hat jeder LKW bei Konvoiantritt vollgetankt und zu 100% repariert zu sein!
- In Gruppenfahrten mit gleich welcher Anzahl an LKW hat der vorausfahrende Fahrer das Weisungsrecht für die Kollonne, sofern nicht anders vereinbart. Alle Mitfahrer sind dazu angehalten diesen Anweisungen Gehör zu schenken und sie zu befolgen sofern sie die Sicherheit der Kollonne nicht gefährden oder bewusst in die Irre leiten!


4.) Weisungsrecht:
Alle Mitarbeiter mit Titel haben grundsätzlich ein volles Weisungsrecht.
Grundsätzlich kann jedoch jeder Mitarbeiter ein Weisungsrecht ausüben sofern es der (Wieder-) Herstellung der allgemeinen Ordnung dienlich ist oder ein anderer Mitarbeiter sich eindeutig fehlerhaft verhält.


5.) Titel für Mitarbeiter (wird ggf. ergänzt):

a) Folgende Titel sind/werden vergeben…
- Inhaber / CEO
- Direktor / COO
- Disponent / DISPO


6.) Renntouren:
a) Es wird erwartet, dass sich jeder Mitarbeiter bemüht Renntouren zu vermeiden, da diese üblicher Weise nicht dem Erfolg des Unternehmens dienlich wären / sind und es die intakte und sichere Anlieferung der uns zum Transport übereigneten Waren gefährdet. Zudem fördert eine überhohe Geschwindigkeit das Unfallrisiko. Ausgenommen hiervon sind Race-Events wie der Race-Monat, in welchem das Gegenteil von Punkt 6 Absatz b gilt.
b) Race-Events kann und muss die Unternehmensführung rechtzeitig (z. B. im Discord) bekannt geben. Race-Events sind immer zeitlich befristet.

c) Die durch Renntouren entgangenen Kilometer / Meilen sind durch Realtouren unverzüglich auszugleichen!

7.) Kilometer-Limit:
a) Das angegebene Kilometer-Limit (5.000 Meilen in ATS bzw. Kilometer in ETS2) stellt kein Maximum, wohl aber ein Minimum dar! In jedem Fall dient das Kilometer-Limit der Unternehmensführung als Bewertungsgrundlage der Mitarbeiter. Das Erreichen des Kilometer-Limits stellt keinesfalls eine Daseinsberechtigung eines Mitarbeiters innerhalb der Spedition dar. Nicht erreichte Mindestkilometer sind im Folgemonat in jedem Fall durch Mehrleistung auszugleichen. Bei Missachtung der Mindestkilometer erfolgt unter Umständen die Kündigung. Je nach Verhalten des betreffenden Mitarbeiters kann diese bereits nach einmaligem, aber auch erst nach mehrmaligem Fehlschlagen ausgesprochen werden. Hierzu Punkt 8.) dieses Regelwerks.

8.) Kündigungen:
a) Es bedarf eines besonderen Grundes für eine Kündigung.
b) Kündigungen nimmt einzig der Inhaber / CEO vor.
c) Im Regelfall erfolgt eine Kündigung erst nach einer bereits erfolgten Verwarnung. In Sonderfällen kann von der Unternehmensführung von dieser Regelung Abstand genommen werden.

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